Fördermöglichkeiten

Seit dem 01. Januar 2013 ist es auch für Menschen ohne Pflegestufe möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu erhalten. Dazu muss aber ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Zuschüsse, die von der Pflegekasse bezogen werden können, hängen vom Einkommen der jeweiligen Person ab, die die Leistungen beantragt. Der barrierefreie Umbau eines Badezimmers zählt für die Pflegekasse zu den sog. „wohnumfeldverbessernden Maßahmen“. Die Höhe des Zuschusses liegt bei maximal 2.557,- Euro. Der Zuschuss kann nicht für einzelne Umbaumaßnahmen beantragt werden, sondern betrifft sämtliche zum Zeitpunkt der Antragsstellung relevanten Maßnahmen – egal, ob nur die Dusche oder auch ein WC umgebaut wird. Weitere Zuschüsse werden nur gewährt, wenn eine nicht unerhebliche weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt.

Die nationale Förderbank „Kreditanstalt für Wiederaufbau“(„KfW“), fördert einen vorausschauenden altersgerechten Umbau von Immobilien. In diesem Fall ist das Angebot „Altersgerechtes Umbauen“ (455) relevant. Die KfW bezuschusst den Umbau mit bestimmten Beträgen. Das Geld kann dabei für alle bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit im gesamten Haus bzw. der gesamten Wohnung eingesetzt werden. Das Programm deckt einen Katalog von Umbaumaßnahmen ab. Förderungswert sind alle Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Wohnkomfort und Sicherheit gesteigert sowie Barrieren reduziert werden können.

Die Förderung des Kredites wird durch Mittel aus dem Bundeshaushalt ermöglicht. Ist der „Fördermitteltopf“ aufgebraucht, kann keine Förderung mehr beantragt werden. Es muss beachtet werden, dass ausschließlich Umbaumaßnahmen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen haben.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung/

Das Programm ermöglicht einen Zuschuss bis zu 6.250 Euro je Wohnung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und ist für alle attraktiv, die ihr Eigenheim umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen. Wenn Sie Ihr Badezimmer barrierefrei umbauen möchten, ist dies eine sog. „Einzelmaßnahme aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung“. Diese wird mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, der maximale Zuschussbetrag liegt bei 5.000 Euro. Zudem fördert die KfW den Standard „Altersgerechtes Haus“. Hierfür müssen Haus oder Wohnung bestimmte Kriterien erfüllen: Zugang, Wohn- und Schlafzimmer sowie Küche und Bad müssen barrierereduziert sein und bestimmte Bedienelemente müssen vorhanden sein. Hier erhalten Sie als Zuschuss 12,5 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, d.h. maximal 6.250 Euro.

Alternativ bietet die „KfW“ einen günstigen Kredit (Kredit 159) an. Unabhängig vom Alter können Ersterwerber einer barrierearmen Immobilie oder Wohnraum-Besitzer einen Kredit von bis zu 50.000 Euro für einen altersgerechten Umbau oder den Erwerb einer barriefreien Immobilie aufnehmen. Die detaillierten Konditionen finden Sie auf der Homepage der KfW.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Kredit nicht direkt von der KfW erhalten, sondern von einem Finanzierungspartner, wie Genossenschaftsbanken, Bausparkassen, Sparkassen und vielen weiteren. Auf der Webseite der KfW finden Sie den richtigen Ansprechpartner.

Bei allen finanziellen Maßnahmen durch die KfW muss aber beachtet werden, dass die KfW die baulichen Maßnahmen nur dann fördert, wenn ein Fachbetrieb die Arbeiten ausführt. Für Eigenheimbesitzer gilt es zudem, abzuwägen, ob sie den Kfw-Bonus beziehen oder die Kosten lieber von der Steuer absetzen, denn beides gleichzeitig ist nicht möglich. Das Steuergesetz erlaubt es, 20 Prozent der Lohnkosten für Dienstleister wie Installateure, Elektriker oder Maler direkt von der Steuerschuld abzuziehen. Material wird allerdings nicht bezuschusst. Hier gilt es, genau nachzurechnen, was zu einer größeren Einsparung führt – der KfW-Bonus oder die Steuerersparnis.

Die o.g. Fördermöglichkeiten können teilweise auch kombiniert werden. Es ist beispielsweise möglich, einen Zuschuss bei der Pflegekasse zu beantragen und gleichzeitig KfW-Fördermittel zu nutzen. Hier sollten Sie lediglich beachten, dass die Summe aus Zuschuss und Kredit maximal 100 Prozent der Kosten betragen darf. Es lohnt sich zudem, mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen. So sind beispielsweise Handgriffe in der Dusche oder eine Toilettensitzerhöhung erstattungsfähig, wenn Ihr Arzt diese Hilfsmittel verschreibt.